Information August 2016
Die IG Marina Wendtorf klagt jetzt nach dem Beschreiten des Rechtswegs vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht soll nun prüfen, ob das Wasser- und Schifffahrtsamt das Recht hat, ohne Ermächtigung durch den Gesetzgeber das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit in Deutschlands Wasserstraßen für private Renditeprojekte abzuschaffen, so wie es in Wendtorf geschehen ist.
Information April 2016
Bundesverkehrsminister Dobrindt muss seinen Bundesverkehrswegeplan noch einmal machen
Die IG Marina Wendtorf sieht die Notwendigkeit einer Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanentwurfs 2030 im Bereich Wasserstraßen. Der Bundesverkehrsminister weigert sich, die Sportschifffahrt ordnungsgemäß als öffentlichen Verkehr anzuerkennen und verweigert infolgedessen die öffentliche Widmung des Sportboothafens Marina Wendtorf.
( siehe "Aktuelles")
B-Plan Marina Wendtorf auf dem Weg zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig
Die IG Marina Wendtorf hat Kenntnis, dass ein Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgericht in Schleswig gestellt wurde. Damit kann der Weg bis zum Bundesverwaltungsgericht beschritten werden. Da der kommunale B-Plan in die überregionale Landesplanung (Hafenplanung) eingreift, sind auch die Beteiligungsrechte der Bürger nach EU-Recht verletzt worden, wodurch eine Aufhebung schon aus diesem Grunde notwendig ist.
Informationen zum Jahresbeginn 2016:
Die Klage der IG gegen die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wegen der dauerhaften Widmung der Marina Wendtorf zum öffentlichen Hafengelände ist noch immer anhängig.
Damit ist über den derzeit laufenden „Rauswurf“ aller Hafenbesucher aus der Seewasserstraße bzw. der Marina Wendtorf durch die Aufteilung in einzelne Baugrundstücke mit Häusern rechtlich noch nichts entschieden!
Wir sind sicher, dass die Widmung der Marina in unserem Sinne- und damit im Sinne aller, die ihren Zugang zum Wasser behalten möchten - gerichtlich bestätigt wird. Dann wird der gesamte Privatverkauf der Marina wieder aufgehoben.
Der Kreis hat Erfahrung mit fehlerhaften Genehmigungen, zuletzt bei der Blomenburg hat ihn das 8 Mio. Euro gekostet. Diese Wendtorfer Sache dürfte teurer, und zwar sehr viel teurer werden für den Kreis.
Vielleicht versucht das Gericht in Schleswig deshalb, die IG mittels immenser Streitwertfestsetzungen von z.B. 40.000 € abzuwehren? Auch der Kreis Plön macht gleiches: Ein Widerspruchsbescheid von 6 Seiten kostet für einen Wendtorfer Bürger 360 €, der gleiche Widerspruchsbescheid (copy and paste) kostet für die IG 1.488 € Gebühr! Begründung des Kreises: Es gehe nach dem Behördenaufwand …
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. … Uns spornt so etwas richtig an, denn die Widmung ist richtig, und die ganze Privatbebauung Unrecht.
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Die Marina Wendtorf ist vom Land Schleswig-Holstein für die Öffentlichkeit gewidmetes Hafengelände.
Interessengemeinschaft Marina Wendtorf
in der Marina Wendtorf , 24235 Wendtorf/Ostsee
Wir sind eine Gruppe, in der sich Segler, Wassersportler, Bewohner, Anlieger, Naturschützer und Gäste aus dem gesamten Bundesgebiet zusammengeschlossen haben.
Die IG setzt sich ein für :
den Erhalt der Marina als öffentlicher Fischerei- und Segelhafen für alle und nicht als Luxuswohnanlage
den Erhalt der Marina als öffentliches Bürgerzentrum/Herzstück der Gemeinde
den Erhalt der öffentlichen Zugänglichkeit der Marina
den Erhalt der großzügigen öffentlichen Grünflächen des Hafenvorfelds
den Erhalt der Parkplätze für die Segler und deren Gäste an der Hafenkante
Wir lehnen die am 2. Oktober 2012 von der Gemeinde beschlossenen Bebaungsplanentwürfe für die Planethausgruppe zur Bebauung unseres – und auch Ihres ! - Marina Geländes ab.
Der bedauerliche Charakter der heute vorhandenen 70er-Jahre- Anlage soll extrem ausgeweitet und verdichtet werden, - mit einem abstoßenden Ghetto-Charakter. Die Bürger müssen das dann für immer aushalten, während der Investor mit vollen Taschen zum nächsten Bauprojekt in erster Reihe Wasserkante eilt und das nächste Opfer sucht.
Das einzige, was Marina Wendtorf heute überhaupt attraktiv erscheinen lässt, ist die Großzügigkeit des Hafengeländes.
Die gute Nachricht:
Das alles müssen wir nicht hinnehmen.
Denn:
Dem Projekt steht ein riesiges rechtliches Hindernis entgegen, das nicht aus dem Weg geräumt werden kann!
Die gesamten Marinaflächen sind öffentlich gewidmet